Ausbildung

Ausbildungsinhalte Bäcker / -in

Während der beruflichen Grundbildung im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:

  • welche Arten der Rohstoffe und Halbfabrikate es gibt und wie man sie lagert, wie man Roggen-, Weizen- und Mischbrote herstellt und die Rezepte abwandelt,
  • welche Grundrezepte und Abwandlungen es bei der Herstellung von Brötchen und sonstigem Kleingebäck gibt,
  • welche Herstellungsarten von Blätterteigen, Mürbeteigen, Hefeteigen und Plunderteigen es gibt und wie man sie verwendet,
  • wie man Gebäcke aprikotiert und glasiert,
  • wie und mit welchen Zutaten Massen hergestellt und weiterverarbeitet werden.
Zu Beginn der beruflichen Fachbildung im 2. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt:
  • wie man Rohstoffe und Halbfabrikate nach vorgegebener Rezeptur auswählt, dosiert und einsetzt und wie man sie nach Qualitätsmerkmalen beurteilt,
  • wie man beim Brötchenbacken den Gärverlauf beurteilt und beeinflusst,
  • wie man deutsche, französische und italienische Butterkrems herstellt und weiterverwendet,
  • wie man verschiedene Baisermassen anschlägt und Florentiner- und Bienenstichmassen abröstet.
Im 3. Ausbildungsjahr erfahren die Auszubildenden schließlich:
  • wie man Brot schneidet und verpackt und wie man Spezialbrote backt,
  • wie man Makronen-, Nuss-, Marzipan- und Nougatfüllungen rührt und wie man Böden und Kapseln mit Füllungen zusammensetzt,
  • was bei der Lebkuchenherstellung zu beachten ist,
  • wie man Spritzschokolade und Eiweißspritzglasur zubereitet und verarbeitet und welche Grunddekortechniken es gibt.
Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule

erwerben die Auszubildenden grundlegende und fachtheoretische Kenntnisse in beispielsweise folgenden Lerngebieten:

  • Grundlagen der Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Ernährungslehre einschließlich Nährstofflehre, Ernährungsphysiologie, Werterhaltung der Nahrungsmittel,
  • Betriebswirtschaftslehre und Arbeitsgestaltung sowie Gewerbe- und lebensmittelrechtliche Vorschriften,
  • Fachtheorie über die Bereiche Weizenmehl und seine Verarbeitung zu Weizenhefegebäcken, Roggenmehl und seine Verarbeitung zu Brot und Kleingebäck sowie Herstellen von Schrot-, Vollkorn- und Spezialbroten,
  • Herstellen von Feinen Backwaren aus Hefeteigen sowie von Blätterteig-, Mürbeteig- und Lebkuchengebäcken,
  • Herstellen und Verarbeiten von Massen sowie von Füllungen und Überzügen und Weiterverarbeiten zu Torten und Desserts
Überbetriebliche Ausbildungsinhalte:

Grundlegung und Vertiefung verschiedener Fertigkeiten und Kenntnisse der betrieblichen Ausbildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im Bäckerhandwerk in handwerkseigenen Ausbildungsstätten, zum Beispiel moderne Verfahren der Brot-, Kleingebäck- und Feingebäckherstellung oder Herstellungsverfahren spezieller Brot- und Feingebäcksorten sowie Speiseeisherstellung.

Die Informationen sind den Online-Informationen der Bundesanstalt für Arbeit entnommen.
Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Informationen zur Ausbildung (Berufe.net Arbeitsamt)

Informationen zur Ausbildungsvergütung


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