Ausbildung

Ausbildungsvergütung

Bäcker/in

Finanzielle Aspekte

Bäcker/innen werden sowohl in Handwerks- als auch in geringem Umfang in Industriebetrieben ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung.

Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert das Arbeitsamt.

Ausbildungsvergütung

Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird.

Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat (gerundet) in DM und Euro betrug im Jahr 2000 für diesen Ausbildungsberuf in den einzelnen Ausbildungsjahren:

Alte Bundesländer

1. Ausbildungsjahr: 730 DM (373 Euro)

2. Ausbildungsjahr: 830 DM (424 Euro)

3. Ausbildungsjahr: 1.010 DM (516 Euro)

Neue Bundesländer

1. Ausbildungsjahr: 635 DM (325 Euro)

2. Ausbildungsjahr: 675 DM (345 Euro)

3. Ausbildungsjahr: 745 DM (381 Euro)

Quelle:
  • Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB)
    Die Daten der DAV resultieren aus regelmäßigen Auswertungen und Analysen der tariflichen Ausbildungsvergütungen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Sie werden jedes Jahr veröffentlicht.

Die Informationen sind den Online-Informationen der Bundesanstalt für Arbeit entnommen.
Alle Angaben ohne Gewähr


Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk - Schwerpunkt Bäckerei/Konditorei

Finanzielle Aspekte

Fachverkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk - Schwerpunkt Bäckerei/Konditorei werden in Betrieben des Nahrungsmittelhandwerks bzw. in Fachabteilungen von Handelsbetrieben (z.B. Supermärkten) ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung.

Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert das Arbeitsamt.

Ausbildungsvergütung

Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird.

Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat (gerundet) in DM und Euro betrug im Jahr 2000 für diesen Ausbildungsberuf in den einzelnen Ausbildungsjahren:

Alte Bundesländer

1. Ausbildungsjahr: 740 DM (378 Euro)

2. Ausbildungsjahr: 846 DM (433 Euro)

3. Ausbildungsjahr: 1.033 DM (528 Euro)

Neue Bundesländer

1. Ausbildungsjahr: 602 DM (308 Euro)

2. Ausbildungsjahr: 665 DM (340 Euro)

3. Ausbildungsjahr: 755 DM (386 Euro)

Quelle:
  • Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB)
    Die Daten der DAV resultieren aus regelmäßigen Auswertungen und Analysen der tariflichen Ausbildungsvergütungen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Sie werden jedes Jahr veröffentlicht.

Die Informationen sind den Online-Informationen der Bundesanstalt für Arbeit entnommen.
Alle Angaben ohne Gewähr.


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